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Konventionelle Semesterapparate in den Bereichsbibliotheken
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für konventionelle Semesterapparate
Konventionelle Semesterapparate werden in den Bereichsbibliotheken aufgestellt und sind während der Öffnungszeiten der jeweiligen Bibliothek zugänglich. Zur Meldung von Titeln für einen Semesterapparat kann entweder ein pdf-Formular genutzt werden, oder es werden Listen direkt aus dem OPAC über dessen Exportfunktion erzeugt.
1. Meldung über das pdf-Formular
Die Formularabschnitte können am PC oder handschriftlich ausgefüllt werden und per E-Mail übermittelt oder ausgedruckt in der jeweiligen Bereichsbibliothek abgegeben werden. Bitte für jeden Titel einen Formularabschnitt ausfüllen; folgende Angaben müssen enthalten sein: Dozentenname, Stud.IP-Nummer und Titel der Lehrveranstaltung, die Laufzeit des Apparates, die bibliographischen Angaben zum Titel und - falls das Buch bereits vorhanden ist - seine Signatur. Muss das Buch neu beschafft werden, ist eine Erwerbungsanforderung mit Angabe der Kostenstelle, aus der das Buch bezahlt werden soll, und der Unterschrift der/des Bibliotheksbeauftragten erforderlich.
2. Erzeugung von Listen aus dem OPAC
- Titel recherchieren und in der Zwischenablage sammeln (in der Vollanzeige links "Speichern", dann Button "Zwischenablage", Rückkehr zur Trefferliste über Reiter "Kurzliste".
- Nach Abschluss der Recherchen und Sammeln aller gewünschten Titel in der Zwischenablage diese über den Eintrag "Zwischenablage" in der Kopfleiste des OPAC aufrufen.
- Die Zwischenablage wird als Kurzliste angezeigt, links "Speichern" wählen.
- Im Klappmenü "Format" auswählen "Kurzanzeige mit Signatur".
- Zum Export bzw. Download der Liste eine der drei angegebenen Möglichkeiten auswählen (Versand per E-Mail, Speichern als txt-Datei, Anzeige als Text am Bildschirm), es wird in jedem Fall eine Liste im Text-Format ohne weitere Formatierungen ausgegeben.
- Die Liste in eine Textverarbeitung einfügen, Dozentenname, Stud.IP-Veranstaltungsnummer und Titel der Veranstaltung, für die der Semesterapparat eingerichtet werden soll, und ggf. Laufzeit als Angaben hinzufügen.
- Das Dokument per E-Mail den jeweiligen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartnern für konventionelle Semesterapparate in den Bereichsbibliotheken zukommen lassen.
Der Umfang eines Semesterapparates ist auf maximal 20 Bände beschränkt. Präsenzexemplare und Zeitschriften werden i.d.R. nicht in einen Apparat aufgenommen; auf ihren Standort wird durch einen Stellvertreter im Apparat verwiesen.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen so früh wie möglich ein, spätestens jedoch bis Anfang März für das Sommersemester bzw. Anfang September für das Wintersemester.
Semesterapparate werden am Ende der Lehrveranstaltungen, also Mitte Februar bzw. Mitte Juli, ohne Rücksprache von uns aufgelöst. Soll Ihr Apparat länger stehen bleiben, tragen Sie den gewünschten Termin der Auflösung bitte in das Formular ein.
Spätester Auflösungstermin ist der 15.3. bzw. 15.9.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen.
Elektronische Semesterapparate
Urheberrecht in der Wissenschaft
Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
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Ansprechpartnerinnen
für elektronische Semesterapparate
Die aktuelle Version 5 von Stud.IP bietet leider nicht die Funktionalitäten, die es uns ermöglichten, elektronische Semesterapparate mit umfangreicherem Service zu betreuen. Wir stellen Dozentinnen und Dozenten digitalisierte Buchauszüge und Zeitschriftenaufsätze gemäß den Vorgaben des Urheberrechts zur Verfügung. Diese Digitalisate können über den Dateibereich der jeweiligen Stud.IP-Veranstaltungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt werden.
Für die einfache Übermittlung der bibliographischen Angaben zu einem Buch oder einer Zeitschrift, aus dem oder der ein Digitalisat erstellt werden soll, nutzen Sie bitte das Eingabeformular. Muss ein Titel, aus dem gescannt werden soll, neu beschafft werden, ist eine Erwerbungsanforderung mit Angabe der Kostenstelle und der Unterschrift der oder des Bibliotheksbeauftragten erforderlich; wir prüfen in solchen Fällen immer, ob das Werk als eBook erhältlich ist.
Wichtige Hinweise zum Urheberrecht:
§ 60a des UrhG regelt die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen und erfasst auch die Bereitstellung von Materialien in elektronischen Semesterapparaten.
Gestattet sind die Vervielfältigung und Zugänglichmachung von
- bis zu 15 % eines Werkes (eine sukzessive Bereitstellung von Werkteilen und somit die Umgehung der 15 %-Regelung ist nicht gestattet)
- einzelnen Beiträgen und Aufsätzen aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften
- Werken geringen Umfangs mit einem maximalen Gesamtumfang von 25 Seiten. Abbildungen und Grafiken dürfen vollständig gezeigt bzw. verwendet werden
- vergriffenen Büchern
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen.